Rauchmelder

Rauch tötet leise und heimtückisch. Brände verbrauchen Sauerstoff. Feuer setzt Giftgase frei. Besonders gefährdet hiervon sind schlafende Menschen.

Rauch reizt die Augen und verursacht Furcht und Panik. Mehr als 10 m in dichtem Rauch zurückzulegen, ist kaum möglich. Rauch wirkt schnell. Schon immer bestanden diese Gefahren bei allen Bränden.

Die Häufung von brennbaren Ausstattungsstücken aus Natur- und Kunststoffen in unseren Wohnungen und der Ersatz nicht entflammbarer Stoffe durch Kunststoffe haben die Gefahren vergrößert.

Die jährlichen Folgen von Bränden in Deutschland: 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich.

In einigen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Rauchmelder der Fa. Gira

Wie funktionieren Rauchmelder für private Haushalte ?

9V-Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren. Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren und überall im Fachhandel erhältlich. In Deutschland erhältliche Rauchmelder für Privathaushalte funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden  Signalton angekündigt.

 

Optischer Rauchmelder (auch photoelektrisch)

Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, d. h. in der Messkammer des Gerätes werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf die Fotolinse treffen.

 

Funktionsprinzip eines optischen Rauchmelders

Bei Raucheintritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen durch die Rauchpartikel gestreut und auf das Fotoelement abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst den lauten Alarmton aus. Dieses einfache, aber wirkungsvolle Prinzip ermöglicht es, dass ein optischer Rauchmelder zuverlässig im Brandfall warnen kann, ohne bei leichtem Rauch (zum Beispiel von Zigaretten) Fehlalarm zu schlagen.

Optische Rauchmelder reagieren vor allem auf kalten Rauch, der sich schon bei Brandausbruch (Schwelbrand) bildet, bevor Flammen zur Gefahr werden.

Weiterhin können Rauchmelder auch in einem Verbund installiert werden, d. h. so können Gebäude oder größere Wohnungen auch flächendeckend überwacht werden.

Ein Aalarmton wird bei der Lokalisation eines Melders durch alle Rauchmelder ausgegeben, so kann in Objekten auch eine entfernte Rauchentwicklung z.B. im Keller oder auf dem Dachboden
wahrgenommen werden und ein  In - Sicherheitbringen ist frühzeitig möglich.

 

Worauf muss ich beim Kauf achten?


Verwenden Sie nur optische Rauchmelder, die folgende
Merkmale erfüllen:
- VdS-Prüfzeichen
- mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
- mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung
- Rauch kann von allen Seiten gut in den Melder eindringen

Die Feuerwehr empfiehlt den Kauf von VdS-Anerkannten Meldern nach der
DIN EN 14604 inklusive Batterien mit einer Lebensdauer bis zu 10 Jahren.
Seit August 2008 dürfen nur noch Rauchmelder nach der DIN EN 14604
verkauft werden.


Manche ungeprüften Billiggeräte schlagen erst bei einer Rauchkonzentration von
30% Alarm: im Ernstfall also viel zu spät.
Achten Sie daher auf Rauchmelder, die das VdS-Prüfzeichen tragen. VdS-geprüfte
Qualitätsmelder lösen zudem durch Insekten- und Lichtschutz sowie ihre moderne
Technik kaum Fehlalarme aus.

Installation

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.

Die Installation eines Rauchmelders im Kinderzimmer wird von der Feuerwehr besonders empfohlen. Es ist aber auch wichtig dass in der Küche kein Rauchmelder
montiert wird, da Fehlalarme durch Wasserdampf ausgelöst werden können. Für besonders staubige Räume wird ebenfalls von der Montage eines Rauchmelders abgeraten.

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

Darstellung zur Installation von Rauchmeldern:

 

Wann muss die Batterie gewechselt werden?


Bei nachlassender Batterieleistung ertönt ein Signalton. Je nach Hersteller bis zu
mehreren Tagen.


Wie kann man sicher sein, dass der Rauchmelder für den Hausgebrauch auch
funktioniert?


Wichtig ist, dass die mitgelieferte Batterie sofort nach Montage auch eingesetzt wird.
Je nach Gerätetyp (Hersteller, Anbieter) gibt es für die weitere Funktionsprüfung in
zeitlichen Abständen verschiedene Möglichkeiten:
1. Das Gerät ist mit einem Testknopf ausgerüstet, über den ein Alarm ausgelöst
werden kann.
2. Das Gerät ist mit einer Leuchtdiode ausgerüstet, die bei normalem Betrieb
mehrmals in der Minute blinkt.
3. Das Gerät ist mit Testknopf und Leuchtdiode ausgerüstet

 

Mindestschutz:

(Gesetzliche Regelung in den entsprechenden Bundesländern)

In sieben Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern inzwischen vorgeschrieben. Die jeweilige Gesetzgebung baut auf die Norm DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" auf:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

In Rheinland  - Pfalz bedeutet dies: 

Rauchmelderpflicht


- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
  bis Juli 2012

Sie sollten auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder ausstatten. In jedem Fall sollten Sie auf jeder Etage mindestens einen Rauchwarnmelder möglichst zentral gelegen z. B. im Flur anbringen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchwarnmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht. Bei größeren Räumen verwenden Sie mehrere Rauchwarnmelder. Bei einem Haus sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

 

Weitere Informationen finden sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de